Die Praxis ist von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe als "Tierärztliche Praxis für Kleintiere" anerkannt.
Unter anderem setzt die Tierärztekammer für diese Anerkennung folgende personelle Voraussetzungen des Tierarztes voraus:
Der Tierarzt muss durch seinen Ausbildungs- und Fortbildungsstand, sowie durch die Ausstattung in seiner Praxis einen Qualitätsstandard der Praxisführung garantieren, der den Erfordernissen der veterinärmedizinischen Entwicklung Rechnung trägt.
Der Tierarzt muss an einer erhöhten Anzahl an fachbezogenen Fortbildungen teilnehmen.
Der Tierarzt muss besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen besitzen: